Sicher entscheiden, souverän anwenden.
Der KI-Praxis-Check — in drei Schritten zur tragbaren Entscheidung.
Prüfen Sie in drei Schritten, ob ein konkreter KI-Einsatz tragbar ist: die Klasse Ihrer Daten, der Zweck Ihrer Verwendung und fünf Prüfpunkte vor der Anwendung.
Die Methode hinter diesem Check liest sich unter Integration ↗.
Compliance | Werkzeuge
Der KI-Praxischeck
„Es ist nicht die KI · es ist Ihre Verwendung."
Auch ein scheinbar zulässiges Werkzeug wird durch einen nicht gesetzeskonformen Einsatz zum Sicherheitsrisiko.
Klassifizieren Sie Ihre Daten
Sind Ihre Daten für eine KI‑Verwendung zulässig?
Wählen Sie die Klasse, die auf Ihre Daten zutrifft.
Welche Werkzeuge „freigegeben“ sind, legt Ihre Organisation fest. KI-Compliance-Richtlinien sollten dafür ein Toolregister führen: eine gepflegte Liste zugelassener KI-Dienste mit Zweck, geeigneter Datenklasse und verantwortlicher Person. Öffentliche, nicht schützenswerte Inhalte dürfen in jedes dort gelistete Werkzeug.
Interne, nicht öffentliche Inhalte dürfen nur in Dienste, mit denen ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Art. 28 DSGVO) besteht und bei denen die Nutzung Ihrer Eingaben zum Modelltraining vertraglich ausgeschlossen ist (Opt-out). Ohne AVV fehlt die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.
Vertrauliche Inhalte (Verträge, Strategien, Personalthemen) gehören in eine Enterprise-Umgebung mit vertraglich zugesicherter Datenisolierung und ohne Trainingsnutzung. Zusätzlich braucht jeder Einsatz eine dokumentierte Freigabe der verantwortlichen Stelle.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten — Gesundheit, Biometrie, weltanschauliche oder ähnlich sensible Angaben — stehen unter dem besonderen Schutz von Art. 9 DSGVO; Passwörter und Geheimnisse ohnehin. Solche Daten gehören grundsätzlich nicht in KI-Dienste. Ausnahmen nur nach Prüfung durch Ihre Datenschutz- bzw. Compliance-Ansprechperson.
Zweck Ihrer Verwendung / Nutzung
Ist die angedachte Verwendung bzw. Nutzung zulässig?
Wählen Sie die Stufe, die Ihrem Einsatz entspricht.
Verwendungen ohne Außenwirkung und ohne Entscheidungsbezug — Texte glätten, übersetzen, Code vervollständigen — gelten im Sinne der KI-VO als minimales Risiko und sind ohne besondere Auflagen zulässig.
Werden KI-Inhalte veröffentlicht oder an Externe gerichtet, greift die Transparenzpflicht nach Art. 50 KI-VO: KI-generierte oder -bearbeitete Inhalte sind als solche kenntlich zu machen.
Wirkt die KI an Entscheidungen über Personen mit — Bewerber-Vorauswahl, Leistungsbewertung, Prüfungsaufsicht — liegt regelmäßig ein Hochrisiko-Einsatz nach Anhang III der KI-VO vor. Vor dem Einsatz gilt: anhalten, prüfen und formell freigeben lassen.
Manipulative oder bewertende Systeme — Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Social Scoring, gezielte Verhaltensbeeinflussung — zählen zu den verbotenen Praktiken nach Art. 5 KI-VO. Kein zulässiger Einsatz, keine Ausnahme.
Beide Checks bestanden?
Legen Sie los. Diese fünf Punkte begleiten Sie.
Tippen Sie die Punkte an, die für Ihren Einsatz gesichert sind.
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