Sicher entscheiden, souverän anwenden.
Der KI-Praxis-Check: drei Schritte vor jedem KI-Einsatz.
Prüfen Sie in drei Schritten, was vor einem konkreten KI-Einsatz geklärt sein muss: die Klasse Ihrer Daten, der Zweck Ihrer Verwendung und fünf Prüfpunkte vor der Anwendung. Orange und Rot gehen immer über die zuständige Stelle.
Die Methode hinter diesem Check liest sich unter Integration ↗.
Compliance | Werkzeuge
Der KI-Praxischeck
„Es ist nicht die KI · es ist Ihre Verwendung."
Auch ein scheinbar zulässiges Werkzeug wird durch einen nicht gesetzeskonformen Einsatz zum Sicherheitsrisiko.
Klassifizieren Sie Ihre Daten
Sind Ihre Daten für eine KI‑Verwendung zulässig?
Wählen Sie die Klasse, die auf Ihre Daten zutrifft.
Welche Werkzeuge „freigegeben“ sind, legt Ihre Organisation fest. KI-Compliance-Richtlinien sollten dafür ein Toolregister führen: eine gepflegte Liste zugelassener KI-Dienste mit Zweck, geeigneter Datenklasse und verantwortlicher Person. Öffentliche, nicht schützenswerte Inhalte dürfen in jedes dort gelistete Werkzeug.
Interne, nicht öffentliche Inhalte gehören nur in freigegebene Dienste, bei denen die Nutzung Ihrer Eingaben zum Modelltraining vertraglich ausgeschlossen ist (Opt-out). Enthalten sie personenbezogene Daten, etwa Namen in Teamnotizen, braucht der Dienst zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Art. 28 DSGVO). Der AVV regelt die Beauftragung; die Rechtsgrundlage der Verarbeitung selbst folgt aus Art. 6 DSGVO.
Vertrauliche Inhalte (Verträge, Strategien, Personalthemen) gehören in eine Enterprise-Umgebung mit vertraglich zugesicherter Datenisolierung und ohne Trainingsnutzung. Zusätzlich braucht jeder Einsatz eine dokumentierte Freigabe der verantwortlichen Stelle.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten — Gesundheit, Biometrie, weltanschauliche oder ähnlich sensible Angaben — stehen unter dem besonderen Schutz von Art. 9 DSGVO; Passwörter und Geheimnisse ohnehin. Solche Daten gehören grundsätzlich nicht in KI-Dienste. Ausnahmen nur nach Prüfung durch Ihre Datenschutz- bzw. Compliance-Ansprechperson.
Zweck Ihrer Verwendung / Nutzung
Ist die angedachte Verwendung bzw. Nutzung zulässig?
Wählen Sie die Stufe, die Ihrem Einsatz entspricht.
Verwendungen ohne Außenwirkung und ohne Entscheidungsbezug, etwa Texte glätten, übersetzen oder Code vervollständigen, lösen nach der KI-VO keine besonderen Pflichten für den Einsatzfall aus. Es bleiben die Grundregeln: Daten nach Schritt 1, KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO und Ihre eigene Prüfung des Ergebnisses.
Werden KI-Inhalte veröffentlicht oder an Externe gerichtet, kann die Transparenzpflicht nach Art. 50 KI-VO greifen: insbesondere bei direkter KI-Interaktion, bei Deepfakes und bei KI-Texten zu Angelegenheiten öffentlichen Interesses; Anbieter müssen synthetische Inhalte zudem maschinenlesbar markieren. Im Zweifel prüfen, ob der konkrete Fall darunter fällt.
Wirkt die KI an Entscheidungen über Personen mit — Bewerber-Vorauswahl, Leistungsbewertung, Prüfungsaufsicht — liegt regelmäßig ein Hochrisiko-Einsatz nach Anhang III der KI-VO vor. Vor dem Einsatz gilt: anhalten, prüfen und formell freigeben lassen.
Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Social Scoring und manipulative Techniken, die das Verhalten von Menschen wesentlich verzerren und ihnen schaden, sind nach Art. 5 KI-VO verboten. Die Tatbestände sind eng gefasst; ein Grenzfall gehört vor dem Einsatz in die rechtliche Prüfung.
Beide Checks bestanden?
Dann klären Sie vor dem Start diese fünf Punkte.
Tippen Sie die Punkte an, die für Ihren Einsatz gesichert sind.
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