NIS2 / BSI-Gesetz[R-1]
Geschäftsführerhaftung seit 6. Dezember 2025
Das novellierte BSI-Gesetz verpflichtet die Geschäftsleitung regulierter Unternehmen zu einem dokumentierten Risikomanagement für KI-gestützte Systeme. Diese Verantwortung ist persönlich und nicht delegierbar. Wer KI-Output in eine Entscheidung einfließen lässt, ohne den Prüfweg dokumentieren zu können, kann die Umsetzung dieser Pflicht nicht belegen, unabhängig davon, ob der Output richtig oder falsch war. Verletzt die Geschäftsleitung die Pflicht schuldhaft, haftet sie für den daraus entstandenen Schaden (§ 38 BSIG).
Was im Audit zählt: Belegte Risikomanagementmaßnahmen, bei KI-gestützten Entscheidungen ein nachvollziehbarer Pfad, der zeigt, welche Frage gestellt wurde, wie der Output geprüft wurde und wer die Entscheidung verantwortet.
Werkzeug-Anker: KI-Request-Standard und Entscheidungsnachweis tragen den Audit-Trail. Werkzeuge im Detail ↗